§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „Verein Deutsch Kurzhaar Westküste e.V.“ und hat seinen Sitz in Marne.
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Der Zweck des Vereins besteht in der rechtlichen und organisatorischen Zusammenfassung aller Interessierten im Zuchtgebiet, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, durch Zucht, Abrichtung,
Führung und Prüfung sowie anderer Maßnahmen zur Förderung des rassereinen deutsch kurzhaarigen Vorstehhundes beizutragen.
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke oder wirtschaftliche Zwecke seiner Mitglieder. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
(3) Es ist eine baldige Mitgliedschaft des Vereins im Deutsch Kurzhaar Verband e.V. und über diesen im Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) und damit der Fédération Cynologique
Internationale (FCI) beabsichtigt. Ebenfalls ist die Mitgliedschaft im Jagdgebrauchshundeverband (JGHV) vorgesehen.
(4) Der Verein anerkennt für sich und seine Mitglieder die Satzungen und Ordnungen der in Absatz 3 genannten Vereine und Verbände, deren Mitglied er ist, in der jeweils gültigen Fassung.
(5) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem
Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(6) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
§ 3 Mitglieder
(1) Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
(2) Mitglieder des Vereins können natürliche Personen werden, welche die Ziele des Vereins unterstützen.
(3) Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Höhe und Fälligkeit des Beitrages richtet sich nach der Beitragsordnung des Vereins, welche durch die Mitgliederversammlung
beschlossen wird.
(4) Zu Ehrenmitgliedern können auf Vorschlag des Vorstands und durch Beschluss der Mitgliederversammlung natürliche Personen ernannt werden, die sich um den Verein verdient gemacht haben. Sie
sind von der Beitragspflicht befreit.
(5) Neben dem Mitgliedsbeitrag kann der Verein von seinen Mitgliedern Umlagen erheben, wenn es im Einzelfall erforderlich ist. Diese Umlage wird von der Mitgliederversammlung auf Antrag des
Vorstandes beschlossen. Der Antrag muss die Erforderlichkeit erläutern. Die Umlage darf nicht höher als der zweifache Jahresbeitrag sein.
§ 4 Beitritt
(1) Zur Aufnahme in den Verein Deutsch-Kurzhaar Westküste e.V. ist eine schriftliche Beitrittserklärung erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(2) Die Ablehnung der Aufnahme hat schriftlich zu erfolgen. Die Gründe brauchen nicht genannt werden.
(3) Mit dem Aufnahmeantrag ist eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass der Beitretende die Satzung des Vereins anerkennt und sich zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages im Rahmen des
SEPA-Lastschriftverfahrens verpflichtet.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, durch Tod oder durch Ausschluss des Mitgliedes.
(2) Jedes Mitglied kann durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand die Beendigung der Mitgliedschaft erklären. Die Mitgliedschaft im Verein endet mit Ablauf des Jahres, in dem die Erklärung
dem Vorstand zugeht.
(3) Der Ausschluss durch Beschluss des Vorstands kann nach Anhörung des Betroffenen insbesondere aus folgenden Gründen erfolgen:
(4) Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe der Gründe per Einschreiben mit Rückschein durch den/die 1. Vorsitzende/n mitzuteilen. Der Ausschluss wird mit Zugang der Erklärung des Vorstandes
beim Ausgeschlossenen wirksam. Gegen den Ausschluss steht dem Ausgeschlossenen innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides das Recht des Widerspruchs zu. Über den Widerspruch entscheidet
die nächste Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
(5) Durch den Ausschluss verliert der Ausgeschlossene jedes Anrecht an den Verein und dessen Vermögen. Für das laufende Jahr ist der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
§ 6 Organe des Vereins
(1) Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 7 Vorstand
(1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
(2) Vertretungsberechtigter Vorstand gem. §26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende/r, der/die 2. Vorsitzende/r, der/die Schriftführer/in und der/die Kassenwart/in. Die Vertretung erfolgt durch zwei
dieser Personen, unter denen mindestens der/die 1. Vorsitzende/r oder der/die 2. Vorsitzende/r. sein muss.
(3) Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder des Vorstandes bleiben solange im Amt, bis ein neuer
Vorstand gewählt ist. Abweichend von der Regelung in Satz 1 werden der/die 2. Vorsitzende/r, der/die Schriftführer/in, der/die Zuchtwart/in und der/die Obmann/Obfrau für das Prüfungswesen bei der
ersten Wahl nach Gründung des Vereins nur für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
(4) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung zur Regelung seiner Zuständigkeiten und Fragen der Beschlussfassungen.
(5) Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte ehrenamtlich. Für die Vertretung des Vereins auf Verbandsebene erhalten die Teilnehmer auf Antrag eine Erstattung der Auslagen durch Beschluss des
Vorstandes.
§ 8 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen.
(2) Sie muss einberufen werden, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn mindestens 25% der Mitglieder die Einberufung schriftlich, unter Angabe von Gründen verlangt.
(3) Die Einladung nebst vorgesehener Tagesordnung ist den Mitgliedern schriftlich mindestens zwei Wochen vor der Versammlung zuzusenden
(4) Jedes Mitglied kann bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich Anträge zur Tagesordnung stellen.
(5) Die Mitgliederversammlung wird vom/von der/dem 1. Vorsitzende/n, bei dessen Verhinderung von/vom der/dem 2. Vorsitzende/n geleitet.
(6) Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben::
(7) Beschlüsse und Wahlen erfolgen in offener Abstimmung und mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Auf Antrag von 25% der anwesenden Mitglieder müssen Wahlen geheim erfolgen.
Satzungsänderungen bedürfen einer ¾ Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Die Regelung des § 5 Absatz 4 letzter Satz zum
Ausschluss eines Mitgliedes bleibt hiervon unberührt.
(8) Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie die Ehrenmitglieder. Eine Übertragung des Stimmrechtes auf andere Personen oder Mitglieder ist
nicht zulässig.
(9) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, welches die gefassten Beschlüsse wiedergibt. Es ist durch den Schriftführer und den/die 1. Vorsitzende/n, bei dessen
Verhinderung von/vom der/dem 2. Vorsitzende/n zu unterzeichnen.
§ 9 Datenschutz
(1) Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben:
(2) Die Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert.
(3) Im Rahmen der Mitgliedschaft des Vereins im Deutsch-Kurzhaar Verband e.V. müssen die Daten der Mitglieder des Vereins (Namen, Vornamen, Anschrift, Verbandsrichternummern unterteilt nach
Zucht- und Leistungsrichtern, Jagdscheininhaber) weitergegeben werden.
(4) Sobald die Mitgliedschaft beendet wird, sind die erhobenen Daten spätestens zum Ende des Geschäftsjahres zu löschen.
§ 10 Auflösung des Vereins
(1) Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Dieser Beschluss erfordert eine ¾ Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder.
(2) Im Falle der Auflösung oder des Wegfalls steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Deutsch-Kurzhaar-Verband e.V.. Dieser muss das Vermögen unmittelbar und ausschließlich
für gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verwenden.
Deutsch-Kurzhaar Westküste e.V.
Geschäftsstelle:
Mareike Hein
Hauptstraat 20
25860 Olderup
Tel: 04846-822
dk-westkueste@gmx.de
Kontoverbindung:
Sparkasse Westholstein
IBAN: DE32222500200090342106
BIC: NOLADE21WHO